Um die Gasversorgung in den kommenden Heizperioden zu gewährleisten, sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizung nach der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchführen zu lassen.
Bei der Heizungsprüfung wird festgestellt, ob:
- die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur
Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind, - die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
- effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
- inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
Gerne beraten wir Sie hierzu und führen die entsprechenden Maßnahmen bei ihnen durch.