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Heizungsprüfung nach §2 EnSimiMaV

Um die Gasversorgung in den kommenden Heizperioden zu gewährleisten, sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizung nach der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchführen zu lassen.

Bei der Heizungsprüfung wird festgestellt, ob:

  • die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur
    Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
  • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Gerne beraten wir Sie hierzu und führen die entsprechenden Maßnahmen bei ihnen durch.

 

 

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Kontakt

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Niedernberg Str. 22
55270 Zornheim
Tel 06136-9545467
Fax 06136-9545469
Email: service@sanitaer-cavar.de

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