Auf dieser Seite möchten wir Sie über Produktneuheiten und aktuelle gesetzliche Änderungen Informieren.
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024
Zum 01.01.2024 trat das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Bei dieser, umgangssprachlich auch “Heizungsgesetz” genannten, Novelle wurden viele Regelungen zu finanziellen Förderungen von Wärmeerzeugern, aber auch zur Einschränkung bei der Nutzung fossiler Energieträger zur Gebäudeerwärmung festgelegt.
Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten beim Einbau einer neuen Heizung bestehen und welche finanziellen Förderungen dabei möglich sind.
Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2022 verpflichtend
Um die Gasversorgung in den kommenden Heizperioden zu gewährleisten, hat die Regierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) erlassen.
Diese betrifft ausschließlich Gebäude, in denen eine Gasheizung zur Wärmeerzeugung genutzt wird.
Abhängig von Gebäudetyp und -größe müssen verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden:
Wohngebäude mit 1-5 Wohneinheiten | Heizungsprüfung und -optimierung bis 15.09.2024 |
Wohngebäude mit 6-9 Wohneinheiten |
Heizungsprüfung und -optimierung bis 15.09.2024 |
Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten sowie Nichtwohngebäude ab 1000m² beheizter Fläche | Heizungsprüfung und -optimierung bis 30.09.2023 Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B bis 30.09.2023 |
Gerne beraten wir Sie hierzu und führen die entsprechenden Maßnahmen bei ihnen durch.
Änderung der BAFA-Fördersätze ab 15.08.2022
Zum 15.08.2022 wurde die Förderung für Gasheizungen abgeschafft. Die Fördersätze für andere Maßnahmen wurden angepasst.
Zusätzlich zu den Standard-Fördersätzen gibt es folgende Bonus-Förderungen:
- 10% zu Wärmepumpen oder Biomasseheizungen beim Austausch alter Ölheizungen oder Gasheizungen mit über 20 Jahren Betriebsdauer.
- 5% zu Wärmepumpenheizungen bei der Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle.
- 5% zu Biomasseheizungen bei der Einhaltung eines Feinstaub-Emissionsgrenzwertes von 2,5mg/m³.
Die neuen Fördersätze für Heizungssysteme sind:
Standard-Zuschuss | Maximale Förderung mit Boni | |
Solarthermie | 25% | 25% |
Biomasse (z.B. Pelletheizung) | 10% | 25% |
Wärmepumpe | 25% | 40% |
Die oben genannten Fördersätze können für Investitionen ab 2000€ beantragt werden. Als Obergrenze der geförderten Maßnahmen gilt eine Summe von 60.000€ pro Wohneinheit.
Zusätzlich können Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ab einem Betrag von 300€ bei einem Fördersatz von 15% beantragt werden.